CO2-Abgabe auf Heizöl und andere fossile Brennstoffe

Heizöl, Erdgas & Co. werden ab 1. Januar 2018 teurer. Die CO2-Abgabe steigt um weitere drei Rappen je Liter Heizöl bzw. Kubikmeter Erdgas. Zwei Drittel der Summe bekommen Bürger und Unternehmen über die Krankenversicherung zurück.

Hintergrund: Ein globales Problem

Kohlendioxid (kurz CO2) wird durch die Verbrennung fossiler Energieträger (Öl, Gas, Kohle) freigesetzt und gilt als Problem. Spätestens seit der Jahrtausendwende ist CO2 zum Synonym für eine Reihe klimaschädlicher Treibhausgase geworden, die für Erderwärmung und Klimawandel verantwortlich gemacht werden.

Im sog. Kyoto-Protokoll hat sich die Schweiz, wie zahlreiche andere westliche Industrienationen auch, verpflichtet, die CO2-Emission bis 2020 auf ein Niveau zu senken das um 20% unter dem Referenzwert von 1990 liegt. Ziel ist die Begrenzung der Erderwärmung auf zwei Grad Celsius.

Die Ansätze in den verschiedenen Ländern sind vielfältig. Von der Pflicht zur Wärmedämmung von Gebäuden über sparsamere Fahrzeuge bis hin zur Förderung von Wind- und Solarenergie hat die Politik vielfältige Methoden entwickelt, Bürger und Unternehmen in die Pflicht zu nehmen. Von den bedeutenden Industriestaaten haben lediglich die USA und Kanada das Kyoto-Protokoll nicht bzw. nicht mehr ratifiziert. Schwellenländer, darunter auch Russland und China, profitieren von Sonderreglungen. Entwicklungsländer sind gänzlich ausgenommen.

Unabhängig von der Frage, ob der Mensch durch die verstärkte Kohlendioxidemission tatsächlich für die Erderwärmung verantwortlich ist, sollten Maßnahmen und Erfolgschancen offen diskutiert werden. Der jährliche CO2-Ausstoß der Schweiz hat sich seit 1990 bereits stark verringert und ist pro Kopf von 6,42 auf 5,06 Tonnen im Jahre 2010 gesunken. Ähnliche Sinkraten werden von vielen westlichen Industriestaaten erreicht. Für China gibt die offizielle Statistik der UN für den genannten Zeitraum einen Pro-Kopf-Anstieg von 2,15 auf 6,18 Tonnen aus. Die entsprechenden Gesamtemissionen lassen sich anhand der Bevölkerungszahl ausrechnen. 2013 gab es nach Weltbankangaben 8,08 Millionen Schweizer und 1,36 Milliarden Chinesen.

CO2-Emission in der Schweiz

Ungefähr 40 Prozent der in der Schweiz freigesetzten Treibhausgase stammen aus fossilen Brennstoffen wie Heizöl, Erdgas oder Kohle. Die Schweiz hat mit einem eigenen CO2-Gesetz auf die Kyoto-Verpflichtung reagiert. In der daraus resultierenden CO2-Verordnung hat der Bundesrat eine CO2-Abgabe definiert, die bei Verfehlung gesteckter Zwischenziele für 2012, 2014 und 2016 fällig wird. In drei vordefinierten Stufen steigt die Abgabe ggf. zum 1. Januar 2014, 2016 und 2018 auf insgesamt maximal 120 Franken je Tonne CO2.

Die Ziele für 2012 und 2014 und nun auch für 2016 wurden jeweils knapp verfehlt, so dass sich die CO2-Abgabe am 1. Januar 2014 von 36 Franken je Tonne CO2 auf 60 Franken je Tonne erhöht hat. Zum 1. Januar 2016 stieg die Abgabe erneut: Von 60 auf 84 Franken pro Tonne CO2 und ab 1. Januar 2018 sind schließlich 96 Rappen je Tonne CO2 fällig. Umgerechnet entspricht dies 25 Rappen je Liter Heizöl Extraleicht bzw. 20 Rappen je Kubikmeter Erdgas. Benzin und Diesel sind als Kraftstoffe nicht von der CO2-Abgabe betroffen und auch der Flugturbinentreibstoff Kerosion ist ausgenommen.

Mit der Erhöhung Anfang 2018 ist zunächst die letzte Stufe der CO2-Besteuerung erreicht. Das Gesetzt läuft 2020 aus, ohne dass der Höchstrahmen von 120 Franken je Tonne ausgeschöpft wurde. Gegenüber dem Referenzjahr 1990 konnte der CO2-Ausstoß um ca. 25% gesenkt werden, was als Teilerfolg zu verbuchen ist.

Rückverteilung der CO2-Abgabe

Nun die gute Nachricht: Da es sich um eine ökologische Lenkungsabgabe handelt, werden rund zwei Drittel der CO2-Abgabe (2015 gut 800 Mio. Franken) nach der Vereinnahmung an Wirtschaft und Bevölkerung zurückverteilt. Diese geschieht über die Krankenversicherungen sowie die Alters- und Hinterlassenenversicherung. Das verbleibende Drittel (max. 300 Mio. Franken) fließt über den Bund und die Kantone in energetische Sanierungsmaßnahmen. Zusätzlich werden 25 Mio. Franken in den Technologiefonds eingestellt.

Folgen für Verbraucher und Heizöl-Spartipp

Heizöl wird zum 1. Januar 2018 um drei Rappen je Liter teurer. Kostenbewusste Verbraucher sollten dieser planbaren Preiserhöhung zuvorkommen und rechtzeitig Heizöl bestellen. Wichtig hierbei ist, dass die Höhe der erhobenen CO2-Abgabe vom Tag der Auslieferung abhängig ist, nicht vom Tag der Bestellung. Wie die Erfahrungen vom Jahreswechsel 2015/2016 zeigt, ist zum Jahresende hin nicht nur mit Lieferengpässen durch stark erhöhte Heizölnachfrage zu rechnen, sondern auch mit einer frühzeitigen Preisangleichung.

Kunden, mit Heizölbedarf sollten daher spätestens im Oktober handeln! Im Rückblick zur letzten CO2-Abgabenerhöhung lässt sich aber auch festhalten, dass Kunden mit ausreichend gefüllten Tanks nicht in blinden Aktionismus verfallen sollten. Eine Betankung im Januar 2016 war trotz erhöhter CO2-Abgabe nicht teurer als im Herbst. Ein rasanter Preisvervall am Ölmarkt überlagerte den regionalen Effekt der Steuererhöhung. Hinzu kamen sinkende Handelsmargen des Mineralölhandels durch den Nachfrageeinbruch nach dem Jahreswechsel.